Sturm, Blitzschlag, Terroranschläge – bei sogenannten «außergewöhnlichen Umständen» kann ein Passagier nicht unbedingt mit Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge rechnen. Beitrag auf gea.de lesen
Sturm, Blitzschlag, Terroranschläge – bei sogenannten «außergewöhnlichen Umständen» kann ein Passagier nicht unbedingt mit Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge rechnen. Beitrag auf gea.de lesen